Verkauf bei Scheidung
Immobilie verkaufen bei Scheidung
Das Haus steht oft noch auf beiden Namen. Ein Partner will ausscheiden, der andere bleiben – oder beide wollen verkaufen, nur nicht zum gleichen Preis. Wir bewerten das Objekt, rechnen die Restschuld mit und steuern den Verkauf so, dass er vor Bank und Notar hält.
Aktualisiert 26. September 2026 · Antonio Fornell · Unna
Kurzantwort
Kurze Antwort auf die Suchanfrage
Bei einer Scheidung gibt es meist drei Möglichkeiten: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, beide verkaufen gemeinsam oder es kommt zu einer Teilungsversteigerung. Welche Möglichkeit infrage kommt, hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen und bestehenden Kreditverträgen ab. Eine belastbare Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage für die Entscheidung.
Wem gehört die Immobilie?
Entscheidend sind Grundbucheintrag und Güterstand. Stehen beide im Grundbuch, brauchen Sie für den Verkauf in der Regel beide Unterschriften. Gehört das Haus nur einem, kann der Zugewinn trotzdem relevant werden – das klärt Ihr Anwalt.
Wir prüfen den Grundbuchstand vor der Vermarktung. So wissen Sie früh, wer handlungsfähig ist und wo Vollmachten fehlen.
Muss die Immobilie verkauft werden?
Nein. Möglich sind Übernahme mit Auszahlung, gemeinsamer Verkauf oder eine vorübergehende Regelung. Ob Verkauf sinnvoll ist, hängt von Finanzierung, Einigkeit und dem realistischen Marktwert ab.
Viele Paare in Unna und dem Ruhrgebiet verkaufen, weil die Doppelbelastung sonst weiterläuft. Andere behalten das Haus, wenn die Bank und die Auszahlung tragen. Wir machen die Optionen mit Zahlen vergleichbar.
Was passiert mit dem Kredit?
Beim Verkauf wird die Restschuld in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Die Bank gibt die Grundschuld frei, sobald sie bedient ist.
Ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, steht im Vertrag. Holen Sie früh eine Ablöseauskunft ein. Details zur Nettobetrachtung finden Sie auf unserer Seite zum Verkauf mit Restschuld.
Wie wird der Verkaufspreis bestimmt?
Der Marktpreis entsteht aus Lage, Zustand und vergleichbaren Angeboten – nicht aus dem, was einer der Partner „braucht“. Wir ermitteln einen nachvollziehbaren Preisrahmen für beide Seiten.
Erst mit dieser Zahlenbasis lassen sich Auszahlung und Verkaufserlös sinnvoll vergleichen. Wunschpreise ohne Marktbezug verlängern den Konflikt und den Leerstand.
Was passiert, wenn sich die Eigentümer nicht einigen?
Ohne Einigung stockt der freihändige Verkauf. Eine unabhängige Bewertung schafft oft erst die gemeinsame Grundlage für Gespräche.
Bleibt die Blockade, droht in Extremfällen die Teilungsversteigerung. Die ist meist langsamer und preislich nachteilig. Unsere Seite zur Teilungsversteigerung erklärt, warum der freihändige Weg fast immer vorzuziehen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Typisch: aktueller Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Nachweise zu Modernisierungen und eine Saldenbestätigung der Bank. Bei Wohnungseigentum kommt die Teilungserklärung dazu.
Bei Scheidung zusätzlich: Nutzungsvereinbarungen, ggf. Scheidungsfolgenvereinbarung oder Vollmachten. Je früher die Unterlagen liegen, desto weniger Verzögerung am Notartermin.
Ablauf mit Fornell
01
Ausgangslage klären
Eigentum, Finanzierung, Vollmachten und Ziele beider Seiten erfassen.
02
Bewertung erstellen
Marktgerechten Wert ermitteln – nachvollziehbar für beide Parteien.
03
Option festlegen
Verkauf, Übernahme oder Zwischenlösung verbindlich entscheiden.
04
Vermarktung & Abschluss
Präsentation, Qualifizierung, Verhandlung und Notarbegleitung.
Häufige Fragen
Ja, sofern beide Eigentümer zustimmen. Viele Paare verkaufen früh, um Doppelbelastungen zu beenden. Rechtliche Einzelfragen klären Sie mit Ihrem Anwalt; wir steuern den Immobilienprozess.
Passende Themen
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung aus Maklersicht und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Individuelle Fragen klären Sie bitte mit Anwalt, Notar, Steuerberater oder den zuständigen Behörden.

Ihr nächster Schritt
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.
Ob Verkauf, Kauf oder eine unverbindliche Beratung – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
